Steuerberaterkosten
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Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV
Steuerberatervergütungsverordnung
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sinngemäße Anwendung Der Verordnung
§ 3 Mindestgebühr, Auslagen
§ 4 Vereinbarung Der Vergütung
§ 5 Mehrere Steuerberater
§ 6 Mehrere Auftraggeber
§ 7 Fälligkeit
§ 9 Berechnung
Zweiter Abschnitt
Gebührenberechnung
§ 10 Wertgebühren
§ 11 Rahmengebühren
§ 12 Abgeltungsbereich Der Gebühren
§ 13 Zeitgebühr
§ 14 Pauschalvergütung
Dritter Abschnitt
Umsatzsteuer, Ersatz von Auslagen
§ 15 Umsatzsteuer
§ 16 Entgelte Für Post- Und Telekommunikationsdienstleistungen
§ 17 Dokumentenpauschale
§ 18 Geschäftsreisen
§ 19 Reisen Zur Ausführung Mehrerer Geschäfte
§ 20 Verlegung Der Beruflichen Niederlassung
Vierter Abschnitt
Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 21 Rat, Auskunft, Erstberatung
§ 22 Gutachten
§ 23 Sonstige Einzeltätigkeiten
§ 24 Steuererklärungen
§ 25 Ermittlung Des Überschusses Der Betriebseinnahmen Über Die Betriebsausgaben
§ 26 Ermittlung Des Gewinns Aus Land- Und Forstwirtschaft Nach Durchschnittsätzen
§ 27 Ermittlung Des Überschusses Der Einnahmen Über Die Werbungskosten
§ 28 Prüfung Von Steuerbescheiden
§ 29 Teilnahme An Prüfungen
§ 30 Selbstanzeige
§ 31 Besprechungen
Fünfter Abschnitt
Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
§ 32 Einrichtung Einer Buchführung
§ 33 Buchführung
§ 34 Lohnbuchführung
§ 35 Abschlußarbeiten
§ 36 Steuerliches Revisionswesen
§ 37 Vermögensstatus, Finanzstatus Für Steuerliche Zwecke
§ 38 Erteilung Von Bescheinigungen
§ 39 Buchführungs- Und Abschlußarbeiten Für Land- Und Forstwirtschaftliche Betriebe
Sechster Abschnitt
Gebühren für die Vertretung im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren
§ 40 Verfahren Vor Den Verwaltungsbehörden
§ 41 (weggefallen)
§ 42 (weggefallen)
§ 43 (weggefallen)
§ 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren
Siebenter Abschnitt
Gerichtliche und andere Verfahren
§ 45 Vergütung In Gerichtlichen Und Anderen Verfahren
§ 46 Vergütung Bei Prozeßkostenhilfe
Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 47 Anwendung
§ 47a Übergangsvorschrift Für Änderungen Dieser Verordnung
§ 48
§ 49 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Steuerberaterverguetungsverordnung § 8 StBVV
Steuerberaterverguetungsverordnung § 8 StBVV Vorschuß
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Steuerberaterverguetungsverordnung § 8 StBVV
Der Steuerberater kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.
Stand: 11.12.2012