Steuerberatergebührenverordnung § 23 StBGebV - Sonstige Einzeltätigkeiten
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1. |
die Berichtigung einer Erklärung |
2/10 bis 10/10 |
2. |
einen Antrag auf Stundung |
2/10 bis 8/10 |
3. |
einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen |
2/10 bis 8/10 |
4. |
einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen |
2/10 bis 8/10 |
5. |
einen Antrag auf Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis oder aus zollrechtlichen Bestimmungen |
2/10 bis 8/10 |
6. |
einen Antrag auf Erstattung (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung) |
2/10 bis 8/10 |
7. |
einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides oder auf Aufhebung einer Steueranmeldung |
2/10 bis 10/10 |
8. |
einen Antrag auf volle oder teilweise Rücknahme oder auf vollen oder teilweisen Widerruf eines Verwaltungsaktes |
4/10 bis 10/10 |
9. |
einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens |
4/10 bis 10/10 |
10. |
sonstige Anträge, soweit sie nicht in Steuererklärungen gestellt werden |
2/10 bis 10/10 |