Informationen zu Steuerberatergebühren

Willkommen auf dieser Webseite zum Thema Steuerberatergebühren. Sie können sich auf dieser Seite darüber informieren, was die Steuerberatung oder Steuererklärung durch einen Steuerberater grundsätzlich kosten darf, bzw. welche Steuerberatungskosten Ihnen entstehen. Auch finden Sie Hinweise dazu, in wie weit Steuerberatungskosten absetzbar sind.


Honorar1        Honorar2        Kosten1       Kosten2

Bei der Frage, ob Sie einen Steuerberater beauftragen sollten oder nicht, kommt es immer auf den Einzelfall an. Zum einen ist wichtig, ob die Steuerberaterkosten bei Ihnen z.B. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Zum anderen sollten Sie sich aber auch unbedingt vorher über die Steuerberater Gebühren bei dem betreffenden Steuerberater informieren. Schauen Sie hierzu z.B. auf die Homepage des Steuerberaters. Einige Steuerberater bieten sogar Online-Gebühren Rechner an, so dass Sie sich einen schnellen Überblick über das Honorar zur Steuererklärung bzw. Steuerberatung verschaffen können.


Sie wollen Steuerberatungskosten sparen? Dann lassen Sie sich doch kostenlos mehrere unverbindliche Angebote von Steuerberatern zukommen. Dieses ist zum Beispiel möglich auf der Plattform MyHammer.de. Sie können hier einfach den zu vergebenden Auftrag kurz umschreiben und erhalten dann unverbindlich entsprechende Angebote von Steuerberatern (Stand Februar 2011). Tragen Sie sich gegebenfalls rechtzeitig ein, um mögliche Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge zu vermeiden.


Folgende Angaben zu dem Auftrag wären z.B. sinnvoll: Branche, geschätzter Umsatz, Unternehmensform, Einzel- oder Zusammenveranlagung. Welche Steuererklärungen müssen erstellt werden? Körperschaftsteuererklärung, Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung etc.. Bei einer Einkommensteuererklärung wären auch die Einkunftsarten wichtig: Unselbständige Arbeit, Selbständige Arbeit, gewerbliche Einkünfte, Vermietungseinkünfte, Kapitaleinkünfte etc.

Aber auch für Steuerberater, die sich bei MyHammer.de. registrieren, ergeben sich so Möglichkeiten, um neue interessante Mandanten zu gewinnen.

Eine weitere Möglichkeit Steuerberaterkosten zu sparen besteht darin, Ihre Buchhaltung Online zu erstellen oder Online Rechnungen zu erstellen. Ihr Steuerberater hätte in diesem Fall sofortigen Zugang auf Ihre Buchungen was zu einer Kostenersparnis führen könnte. Die Möglichkeit der Online Buchung ist daher auch für Steuerberater und Buchhalter interessant. Sie erhalten einen 2-Wochen Testzugang, um die Möglichkeiten zum Online buchen und Rechnung erstellen ausgiebig zu testen.


Falls Sie nach einem kompetenten Steuerberater in Ihrer Stadt oder Umgebung suchen, sei vorweg die folgende Adresse www.Steuerberatung-in.de genannt. Hier finden Sie eine Vielzahl von Kontaktadressen zu Steuerberatern in Ihrer Nähe. Speziell für Rentner gibt es die interessante Informationen zur Abgabepflicht von Steuererklärungen unter www.Steuererklärung-Rentner.de. Zur Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung erhalten Sie Infos zu den Freibeträgen auf www.Erbschaftsteuererklärung.info

Lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters überhaupt? Ein wichtiger Aspekt, ob sich die Beauftragung eines Steuerberaters für Sie lohnt, sind neben den Steuerberatergebühren sicherlich auch Ihre persönliche Kenntnisse des Steuerrechts und die Bereitschaft sich diese in der notwendigen Tiefe anzueignen. Hier kann Ihnen eine gute Steuererklärung-Software einiges an Arbeit abnehmen. Aber auch in diesem Fall spielen natürlich Überlegungen zu den Opportunitätskosten eine Rolle. So können Sie sich die Frage stellen, welche Zeit Sie für Ihre Steuererklärungen oder Buchhaltung benötigen und was Sie in dieser Zeit in Ihrer Hauptbeschäftigung verdienen könnten. Diesen entgangenen Verdienst können Sie dann in Relation zu den Steuerberaterkosten setzen. Hierbei sollten Sie auch beachten, dass Sie unter Umständen einen Teil der Steuerberaterkosten steuerlich geltend machen können und dass ein Steuerberater eventuell mehr Möglichkeiten zum Steuern sparen kennt als Sie. Häufig lassen sich auch Steuerberater-Gebühren sparen, wenn Sie einen Teil der Arbeit selbst übernehmen, indem Sie z.B. Ihre Buchhaltung selber erstellen. Es kann auch hilfreich sein, zunächst nur einmal einen Steuerberater zu beauftragen und die entsprechende Steuererklärung als Grundlage für weitere Steuererklärungen zu nehmen. Bedenken Sie auch, dass die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung 2011 grundsätzlich am 31.05.2012 endet. Danach kann es passieren, dass etwa ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird oder ein Schätzbescheid ergeht. Über einen Steuerberater besteht die Möglichkeit, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2011 bis zum 31.12.2012 zu verlängern.

Welches Steuerprogramm ist zu empfehlen?

Auf dem Markt gibt es mittlerweile zahlreiche gute Steuerprogramme. In einem Test der Zeitschrift PC Magazin wurden 6 Steuerprogramme verglichen. Der Test ergab, dass 5 von 6 Steuerprogrammen mit den Noten Gut bis Sehr gut abschnitten und nur eine Software die Note ausreichend bekam. Momenatan gibt es günstige Angebote zu Steuersoftware bei Softwareload.de.

Wie günstig darf das Honorar eines Steuerberaters sein?

Die Höhe und Angemessenheit des Steuerberaterhonorars für Steuerberatung oder Steuererklärung ist gesetzlich in der Steuerberatergebührenverordnung StBGebV geregelt. Es sei darauf hingewiesen, dass für einen Steuerberater eine Unterschreitung der laut Steuerberatergebührenverordnung angemessenen Vergütung grundsätzlich berufswidrig und somit nicht erlaubt ist. Nur ausnahmsweise beim Vorliegen besonderer Umstände, so z.B. bei Bedürftigkeit des Auftraggebers, darf durch Ermäßigung oder Nichterhebung von Gebühren bzw. Auslagen das Honorar unterschritten werden.

Dürfen Steuerberatungskosten über ein Erfolgshonor vereinbart werden?

Erfolgshonorare sind seit Mitte 2008 nach § 9a StBerG unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter dürfen dabei nicht übernommen werden (§ 9a Abs. Satz 2 StBerG). Das Erfolgshonorar darf nur im Einzelfall, also bei einzelnen Rechtsangelegenheiten und einzelne Mandanten, vereinbart werden. Die genauen Voraussetzungen, unter denen z.B. Steuerberatungskosten über ein Erfolgshonorar vereinbart werden können, finden Sie im Gesetz zu § 9a StBerG.

Sind Steuerberatungskosten absetzbar?

Oft wird die Frage gestellt, ob die Gebühren oder der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar ist. Soweit Steuerberatungskosten privat veranlasst wurden, sind diese seit 2006 leider momentan nicht als Sonderausgaben absetzbar. Diese Regelung betrifft jedoch nur Steuerberatungskosten, welche keiner Einkunftsart zugeordnet werden können. Zu nennen sind hier in erster Linie die Kosten für die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung. Steuerberatungskosten sind seit 2006 aber weiterhin von der Steuer absetzbar, falls sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, wenn Sie also z.B. den Gewinneinkunftsarten oder Überschusseinkunftsarten zuzurechnen sind.

Der BFH hatte mit Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BStBl 2010 II S. 617 entschieden, dass der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Der Argumentation, dass Steuerberatungskosten für den Steuerpflichtigen unvermeidbar seien, folgt der X. Senat mit der Begründung nicht, da der Großteil der Steuerpflichtigen die Steuererklärung selbst erstelle und die Finanzbehörden ggf. zur Hilfeleistung verpflichtet seien. Momentan (Stand Januar 2011) ist aber eine weitere Revison beim BFH anhängig (Az. beim BFH VIII R 51/09), bei dem es wiederum um die Verfassungswidrigkeit der Abschaffung des Sonderausgabenabzugs geht. Falls Steuerberaterkosten in voller Höhe geltend gemacht wurden, und auf den Einkommensteuerbescheiden der entsprechende Vorläufigkeitsvermerk fehlt, sollte überlegt werden, Einspruch einzulegen und ein Ruhen des Einspruches zu beantragen. Im Zweifel sollten Sie einen Steuerberater fragen.

Welche Rolle spielt die Mittelgebühr bei Steuerberatungskosten?

Die Mittelgebühr ist die mittlere Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens. Sie berechnet sich einfach durch Addition der Mindest- und Höchstgebühr, geteilt durch 2. Die Mittelgebühr wird grundsätzlich dann erhoben, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang und Schwierigkeitsgrad vorliegt und der Auftraggeber sich in normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen befindet.

Beispielsweise beträgt die Mittelgebühr bei der:

Anfertigung Einkommensteuererklärung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1

3,5/10

Erstellung Gewerbesteuererklärung Ertrag gem. § 24 Abs. 1 Nr. 5a

3,5/10

Anfertigen Umsatzsteuererklärung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 8

4,5/10

Erstellung Körperschaftsteuererklärung gem. § 24 Abs. 1 Nr. 3

5/10

Ermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) gem. § 25

12,5/10

Erledigung Buchführung gem. § 33 Abs. 1

7/10

Erstellung Jahresabschluss gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 a

25/10

Die Mittelgebühr stellt außerdem den Ausgangspunkt für die Ermittlung der angemessenen Steuerberatergebühren dar und wird auch durch die Rechtsprechung als Richtgebühr angesehen.

Wie hoch dürfen die Auslagen sein?

Zu dem Anspruch auf Auslagenersatz gemäß § 670 BGB darf vom Steuerberater auch nach §§ 15 ff. StBGebV Auslagenersatz angesetzt werden. Als Auslagenersatz dürfen die angefallenen Kosten oder 15 % der Gebühr pro einzelner Angelegenheit, maximal aber 20 Euro, geltend gemacht werden. Die Auslagen beziehen sich auf die einzelnen Angelegenheiten jedoch nicht auf den Auftrag bzw. eine ganze Gebührenrechnung. Bei Gebührenvereinbarungen gemäß § 4 StBGebV sollte darauf geachtet werden, dass auch eine Vereinbarung über Auslagen getroffen wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Ist eine Vereinbarung über das Steuerberater Honorar vor Aufnahme der steuerberatenden Tätigkeit möglich?

Solch eine getroffene Steuerberaterhonorar-Vereinbarung über z.B. Steuerberatungskosten ist nur zulässig, um eine höhere Vergütung als die angemessene festzulegen. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Höchstsatz bzw. der Höchstbetrag einer Gebühr nicht zu einer angemessenen Abgeltung der Leistung des Steuerberaters führt. Dies kann z.B. der Fall sein bei Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren, bei Gutachtenerstellung oder schwierigen Außenprüfungen und im Außensteuerrecht. Eine Regelung über höhere Gebühren ist vor allem auch im Bereich der Lohn- und Gehaltskontenführung anzutreffen, da durch Umfang, Komplexität und Zeitaufwand die Vergütung dieser Leistungen durch die StBGebV mittlerweile nicht mehr angemessen erscheint.

Was sind Pauschalhonorarvereinbarungen?

Diese dienen zur Erleichterung von Abrechnungsverfahren bei wiederkehrende Tätigkeiten und werden in der StBGebV im § 14 zugelassen. Sie sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt werden und mindestens für die Dauer eines Jahres gelten.

Die Pauschalvereinbarungen müssen angemessen sein und dürfen insbesondere nicht zur Unterschreitung der Gebühren missbraucht werden.

Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist in folgenden Fällen unzulässig.

  • für Tätigkeiten nach § 23 StBGebV
  • bei nicht mindestens jährlich wiederkehrenden Steuererklärungen
  • für Ausarbeitungen von schriftlichen Gutachten nach § 22 StBGebV
  • für die Teilnahme an Prüfungen
  • für Beratungen und Vertretungen in förmlichen Verfahren, z.B. Vollstreckungsverfahren

Zu welchem Zeitpunkt werden die Gebühren für den Steuerberater fällig?

Gemäß § 7 StBGebV werden die Gebühren fällig, sobald der Auftrag erledigt bzw. die Angelegenheit abgeschlossen wurde. Für das Einfordern der Gebühr ist allerdings die Aufstellung einer Berechnung gem. § 9 StBGebV notwendig.

Eine Gebühr gem. § 9 StBGebV kann durch den Steuerberater nur verlangt werden, wenn in der Aufstellung die Rechnungsbeträge für die einzelnen Gebühren bzw. Auslagen, die Vorschüsse sowie ein Verweis auf die verwendeten Gebührenvorschriften bzw. bei Wertgebühren zudem die Gegenstandswerte angegeben sind. Der Steuerberater darf jedoch auch nachträglich eine nicht ordnungsgemäße Abrechnung berichtigen oder nachreichen.

Darf der Steuerberater einen Vorschuss für das Steuerberater Honorar verlangen?

Ja, für schon entstandene oder voraussichtlich noch anfallende Gebühren oder Auslagen darf der Steuerberater Vorschuss gem. § 8 StBGebV einfordern. Der Vorschuss stellt somit ein Sicherungsmittel für den Steuerberater dar, von dem er meistens dann Gebrauch macht, wenn dieses wegen der Entwicklung der finanziellen Situation des Mandanten notwendig erscheint. Für die Anforderung eines Vorschusses bedarf es keiner besonderen Form. Bei Nichtzahlung darf der Steuerberater seine Tätigkeiten für den Auftraggeber bis zur Erbringung des angeforderten Vorschusses zurückstellen.

Sie suchen einen kompetenten Steuerberater in Ihrer Stadt

Dann schauen Sie unter den folgenden Links www.Steuerberatung-in.de oder www.steuerbüro-in.de und informieren Sie sich über die Steuerberater Gebühren. Falls Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt in Ihrer Gegend suchen, empfehlen wir Ihnen die Seiten www.rechtsanwalt-für.de www.anwalt-für.de oder www.fachanwalt-für.de

Vielen Dank für Ihr Interesse an dieser Seite zum Thema Steuerberater-Gebühren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den dargestellten Informationen einen Großteil Ihrer Fragen zu den Steuerberaterkosten bzw. Steuerberatungskosten beantworten.

 

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