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Informationen zu Steuerberatergebühren Willkommen auf dieser Webseite zum Thema Steuerberatergebühren. Sie können sich auf dieser Seite darüber informieren, was die Steuerberatung oder Steuererklärung durch einen Steuerberater grundsätzlich kosten darf, bzw. welche Steuerberatungskosten Ihnen entstehen. Auch finden Sie Hinweise dazu, in wie weit Steuerberatungskosten absetzbar sind.
Bei der Frage, ob
Sie einen Steuerberater beauftragen sollten oder nicht, kommt es
immer auf den Einzelfall an. Zum einen ist wichtig, ob die
Steuerberaterkosten bei Ihnen z.B. als Werbungskosten oder
Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Zum anderen sollten Sie sich
aber auch unbedingt vorher über die Steuerberater Gebühren
bei dem betreffenden Steuerberater informieren. Schauen Sie hierzu
z.B. auf die Homepage des Steuerberaters. Einige Steuerberater
bieten sogar Online-Gebühren Rechner an, so dass Sie sich einen
schnellen Überblick über das Honorar zur Steuererklärung
bzw. Steuerberatung verschaffen können.
Welches Steuerprogramm ist zu empfehlen?
Auf dem Markt gibt es
mittlerweile zahlreiche gute Steuerprogramme. In einem Test der
Zeitschrift PC Magazin wurden 6 Steuerprogramme verglichen. Der
Test ergab, dass 5 von 6 Steuerprogrammen mit den Noten Gut bis
Sehr gut abschnitten und nur eine Software die Note ausreichend
bekam. Momenatan gibt es günstige Angebote zu
Wie günstig darf das Honorar eines Steuerberaters sein? Die Höhe und Angemessenheit des Steuerberaterhonorars für Steuerberatung oder Steuererklärung ist gesetzlich in der Steuerberatergebührenverordnung StBGebV geregelt. Es sei darauf hingewiesen, dass für einen Steuerberater eine Unterschreitung der laut Steuerberatergebührenverordnung angemessenen Vergütung grundsätzlich berufswidrig und somit nicht erlaubt ist. Nur ausnahmsweise beim Vorliegen besonderer Umstände, so z.B. bei Bedürftigkeit des Auftraggebers, darf durch Ermäßigung oder Nichterhebung von Gebühren bzw. Auslagen das Honorar unterschritten werden. Dürfen Steuerberatungskosten über ein Erfolgshonor vereinbart werden? Erfolgshonorare sind seit Mitte 2008 nach § 9a StBerG unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter dürfen dabei nicht übernommen werden (§ 9a Abs. Satz 2 StBerG). Das Erfolgshonorar darf nur im Einzelfall, also bei einzelnen Rechtsangelegenheiten und einzelne Mandanten, vereinbart werden. Die genauen Voraussetzungen, unter denen z.B. Steuerberatungskosten über ein Erfolgshonorar vereinbart werden können, finden Sie im Gesetz zu § 9a StBerG. Sind Steuerberatungskosten absetzbar?
Oft wird die Frage gestellt, ob die Gebühren oder der Aufwand für die Erstellung der Steuererklärung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar ist.
Soweit Steuerberatungskosten privat veranlasst wurden, sind diese seit 2006 leider momentan nicht als Sonderausgaben absetzbar.
Diese Regelung betrifft jedoch nur Steuerberatungskosten, welche keiner Einkunftsart zugeordnet werden können.
Zu nennen sind hier in erster Linie die Kosten für die Erstellung des Mantelbogens der Steuererklärung.
Steuerberatungskosten sind seit 2006 aber weiterhin von der Steuer absetzbar,
falls sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, wenn Sie also z.B. den Gewinneinkunftsarten oder Überschusseinkunftsarten zuzurechnen sind.
Welche Rolle spielt die Mittelgebühr bei Steuerberatungskosten?
Die Mittelgebühr
ist die mittlere Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens.
Sie berechnet sich einfach durch Addition der Mindest- und Höchstgebühr,
geteilt durch 2. Die Mittelgebühr wird grundsätzlich dann
erhoben, wenn eine Angelegenheit von durchschnittlichem Gewicht, Umfang
und Schwierigkeitsgrad vorliegt und der Auftraggeber sich in
normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen befindet.
Die Mittelgebühr stellt außerdem den Ausgangspunkt für die Ermittlung der angemessenen Steuerberatergebühren dar und wird auch durch die Rechtsprechung als Richtgebühr angesehen. Wie hoch dürfen die Auslagen sein? Zu dem Anspruch auf Auslagenersatz gemäß § 670 BGB darf vom Steuerberater auch nach §§ 15 ff. StBGebV Auslagenersatz angesetzt werden. Als Auslagenersatz dürfen die angefallenen Kosten oder 15 % der Gebühr pro einzelner Angelegenheit, maximal aber 20 Euro, geltend gemacht werden. Die Auslagen beziehen sich auf die einzelnen Angelegenheiten jedoch nicht auf den Auftrag bzw. eine ganze Gebührenrechnung. Bei Gebührenvereinbarungen gemäß § 4 StBGebV sollte darauf geachtet werden, dass auch eine Vereinbarung über Auslagen getroffen wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ist eine Vereinbarung über das Steuerberater Honorar vor Aufnahme der steuerberatenden Tätigkeit möglich? Solch eine getroffene Steuerberaterhonorar-Vereinbarung über z.B. Steuerberatungskosten ist nur zulässig, um eine höhere Vergütung als die angemessene festzulegen. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Höchstsatz bzw. der Höchstbetrag einer Gebühr nicht zu einer angemessenen Abgeltung der Leistung des Steuerberaters führt. Dies kann z.B. der Fall sein bei Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren, bei Gutachtenerstellung oder schwierigen Außenprüfungen und im Außensteuerrecht. Eine Regelung über höhere Gebühren ist vor allem auch im Bereich der Lohn- und Gehaltskontenführung anzutreffen, da durch Umfang, Komplexität und Zeitaufwand die Vergütung dieser Leistungen durch die StBGebV mittlerweile nicht mehr angemessen erscheint. Was sind Pauschalhonorarvereinbarungen?
Diese dienen zur
Erleichterung von Abrechnungsverfahren bei wiederkehrende Tätigkeiten
und werden in der StBGebV im § 14 zugelassen. Sie sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt werden und mindestens für
die Dauer eines Jahres gelten.
Zu welchem Zeitpunkt werden die Gebühren für den Steuerberater fällig?
Gemäß § 7
StBGebV werden die Gebühren fällig, sobald der Auftrag
erledigt bzw. die Angelegenheit abgeschlossen wurde. Für das
Einfordern der Gebühr ist allerdings die Aufstellung einer
Berechnung gem. § 9 StBGebV notwendig. Darf der Steuerberater einen Vorschuss für das Steuerberater Honorar verlangen? Ja, für schon entstandene oder voraussichtlich noch anfallende Gebühren oder Auslagen darf der Steuerberater Vorschuss gem. § 8 StBGebV einfordern. Der Vorschuss stellt somit ein Sicherungsmittel für den Steuerberater dar, von dem er meistens dann Gebrauch macht, wenn dieses wegen der Entwicklung der finanziellen Situation des Mandanten notwendig erscheint. Für die Anforderung eines Vorschusses bedarf es keiner besonderen Form. Bei Nichtzahlung darf der Steuerberater seine Tätigkeiten für den Auftraggeber bis zur Erbringung des angeforderten Vorschusses zurückstellen. Sie suchen einen kompetenten Steuerberater in Ihrer Stadt Dann schauen Sie unter den folgenden Links www.Steuerberatung-in.de oder www.steuerbüro-in.de und informieren Sie sich über die Steuerberater Gebühren. Falls Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt in Ihrer Gegend suchen, empfehlen wir Ihnen die Seiten www.rechtsanwalt-für.de www.anwalt-für.de oder www.fachanwalt-für.de. Vielen Dank für Ihr Interesse an dieser Seite zum Thema Steuerberater-Gebühren. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den dargestellten Informationen einen Großteil Ihrer Fragen zu den Steuerberaterkosten bzw. Steuerberatungskosten beantworten.
info@steuerberater-kosten.info
Haftungsausschluss
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